
Wer 2026 seine Heizung auf eine Wärmepumpe umstellt, kann erhebliche Zuschüsse über die KfW erhalten. Wir liefern Beratung, Unterlagen und Erklärvideos — den Antrag stellen Sie als Eigentümer selbst.
Auf bis zu 30.000 € förderfähige Investitionskosten — also möglich bis zu 21.000 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus. Exakte Beträge ergeben sich aus dem individuellen Antrag bei der KfW.
Den KfW-Antrag muss der Eigentümer als Person selbst stellen — das ist Vorgabe der KfW. Wir liefern Ihnen alles, was Sie dafür brauchen:
Wichtig: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. Wir schließen mit Ihnen daher einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung (Förderbewilligung).
Erhält jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe als neue Hauptheizung einbaut. Voraussetzung: Antrag vor Auftragsvergabe.
Für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan / R290).
Für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch funktionstüchtiger Gas-, Öl- oder Kohle-Heizungen, die älter als 20 Jahre sind. Reduziert sich ab 2029 schrittweise.
Für Haushalte mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 40.000 €. Nachweis über Steuerbescheid.
Voraussetzungen, Bedingungen und exakte Höhe der Förderung ergeben sich aus den jeweiligen KfW-Richtlinien. Ohne Gewähr — wir aktualisieren regelmäßig.
Zwei typische Szenarien — individuelle Berechnung erfolgt im persönlichen Beratungstermin.
55 % Förderquote
Beispielrechnungen ohne Gewähr. Die tatsächliche Förderhöhe ergibt sich aus dem persönlichen Antrag bei der KfW.
Vier Schritte — wir liefern die Unterlagen, Sie reichen den Antrag direkt bei der KfW ein.
Im Vor-Ort-Termin prüfen wir, welche Boni für Sie in Frage kommen und schätzen die zu erwartende Förderhöhe.
Technische Datenblätter, Festpreis-Angebot, Effizienznachweis, Erklärvideos zum Antrag — vollständig vorbereitet.
Mit unseren Unterlagen und unserer Anleitung läuft der Online-Antrag auf der KfW-Plattform schnell durch. Bei Rückfragen sind wir erreichbar.
Nach Bewilligungszusage durch die KfW geht der Auftrag in die Planung und Installation — sicher mit Förderung im Rücken.
Ja — das ist eine harte KfW-Bedingung. Wir schließen mit Ihnen daher einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung (Förderbewilligung) ab. Sie stellen dann den Antrag — erst nach Bewilligung beginnen die Arbeiten.
Nein — das ist KfW-Vorgabe: Den Antrag stellt der Eigentümer als natürliche Person selbst über das KfW-Online-Portal. Wir liefern jedoch alle nötigen Unterlagen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und Erklärvideos. Bei Rückfragen sind wir telefonisch erreichbar.
Aktuell rechnen wir mit 2–8 Wochen Bearbeitungszeit, in Stoßzeiten ggf. länger. Online-Anträge laufen meist schneller als Papieranträge.
Nur sehr eingeschränkt, und nur Materialkosten. In der Praxis fördern wir den Komplettauftrag — das ist transparenter und sicherer für die Förderzusage.

Wir kommen vorbei, prüfen Ihre Boni-Berechtigung und liefern alle Unterlagen für den KfW-Antrag.