Wartung von Gasheizkesseln

Trotz moderner Technik wirkt sich ein dauerhafter Betrieb im Laufe der Zeit auf jedes Gerät aus. Daher müssen an Gasgeräten Inspektionen nach Angaben der Hersteller durchgeführt werden. Auch bei Störungen oder Auffälligkeiten sollten Sie umgehend einen Fachbetrieb mit einer Inspektion oder Wartung beauftragen. Dabei wird das Gasgerät gründlich gereinigt und bei Bedarf der Brenner neu eingestellt. Sind Teile abgenutzt, können diese gleich ausgetauscht werden. So arbeitet Ihr Gasgerät über lange Zeit effizient und zuverlässig. 

Seitens vieler Hersteller gibt es eine indirekte Pflicht für die jährliche Heizungswartung durch einen Fachbetrieb. Denn: Wird die Heizung nicht regelmäßig gewartet, erlischt die Garantie. Alle Wartungsarbeiten müssen lückenlos dokumentiert sein. Im Schadensfall wird diese Dokumentation benötigt.

Zudem überprüft der Schornsteinfeger jährlich, ob die Heizungsanlage die gesetzlich vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte einhält. Werden die Werte überschritten, kann er im schlimmsten Fall die Heizung stillegen. Je besser der Zustand der Heizungsanlage, umso leichter hält sie die Grenzwerte ein.

Für die Sicherheit:
1 x im Jahr ein Jahres-Check

Mit der richtigen Behandlung und einer regelmäßigen Überprüfung sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt. So entstehen Risiken erst gar nicht. Ein Jahres-Check ist von einem Fachmann schnell gemacht. Kleinere Reparaturen können direkt ausgeführt werden. Die Kosten für die Heizungswartung lassen sich teilweise von der Steuer absetzen. Generell können 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerksrechnungen steuerlich geltend gemacht werden. Pro Jahr sind maximal 1.200 Euro abzugsfähig. Materialkosten sind generell nicht abzugsfähig.

Wartungen sind nach Ablauf eines Jahres überfällig! Die jährlichen Wartungen sind für die Einhaltung des Versicherungsanspruchs unbedingt notwendig.  Zudem ist der Energieverbrauch bei einer regelmäßig gewarteten Heizung geringer. Das schont die Umwelt! 

Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasanlagen:
Alle 12 Jahre!

Bei dem Erdgas-Hausanschluss liegt die Schnittstelle der Zuständigkeit. Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen von Eigentümern und Mietern.  Als Hauseigentümer sind Sie für die Instandhaltung der Erdgas-Anlage verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Ihrer Gasleitung alle 12 Jahre von einem Fachmann durchführen zu lassen. Dabei wird nicht nur festgestellt, ob Ihre Anlage den gesetzlichen Vorschriften entspricht und sicher ist, sondern auch ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.

Mein Service

  • Ich überprüfe die gesamte Gas-Installation, z. B. Verteilungsleitungen, Steigleitungen und Abzweigleitungen.
  • Ich benachrichtige alle betroffenen Mieter und Verwaltungseinheiten. Mit nicht angetroffenen Mietern wird auf Wunsch ein gesonderter Termin vereinbart.
  • Ich protokolliere alle Ergebnisse. Auf Wunsch erhalten Sie das Messprotokoll auch in digitaler Form.